Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die unter https://growlinger.de bereitgestellten Inhalte und Funktionen, insbesondere den öffentlich zugänglichen Shop, Informationsseiten (z. B. Zahlung & Versand, AGB, FAQ) sowie Kundenkonto-Bereiche.

Stand der Vereinbarkeit

Teilweise vereinbar: Nach einer Selbstbewertung ist diese Website teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA vereinbar. Nicht-konforme Inhalte sind unten benannt; wir arbeiten an ihrer Behebung.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige ältere PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei (fehlende Tags/Struktur). Wir stellen barrierearme HTML-Alternativen bereit bzw. überarbeiten die PDFs schrittweise.
  • Vereinzelt kann der Tastaturfokus in eingebetteten Drittanbieter-Widgets (z. B. Zahlungs- oder Bewertungs-Widgets) nicht optimal sichtbar sein.
  • Ältere Bild-/Banner-Grafiken erreichen teils noch nicht den erforderlichen Kontrast nach WCAG 2.1.
  • Seltener fehlende oder unpräzise Alternativtexte bei Bildern aus dem Altbestand.
  • Video-Inhalte (sofern vorhanden) sind nicht durchgehend mit Untertiteln oder Transkripten versehen.

Begründung: Technische Altdatenbestände und eingebettete Drittinhalte sind nur eingeschränkt beeinflussbar. Wir priorisieren Inhalte mit hoher Nutzung und Relevanz.

Barrierefreie Alternativen & geplante Verbesserungen

  • Bereitstellung von HTML-Versionen wichtiger Dokumente (statt nur PDF).
  • Nachbesserung von Alternativtexten für Produktbilder und Grafiken.
  • Verbesserte Fokus-Sichtbarkeit und Tastaturnavigation, auch in Dialogen und Filtern.
  • Prüfung von Kontrasten für Texte/Bedienelemente und sukzessive Anpassung.
  • Untertitel/Transkripte für zukünftige Video-Inhalte.

Zeitplan: Laufende Umsetzung. Nächste Meilensteine: Quick-Fixes (ALT-Texte/Kontraste) bis Q4/2025; PDF-Überarbeitung und Widget-Fokus bis Q1/2026.

Feedback & Kontakt

Dir ist eine Barriere aufgefallen? Melde dich – wir antworten so schnell wie möglich und suchen eine Lösung.

Growlinger
E-Mail: info@growlinger.de

Bitte beschreibe die betroffene Seite/Funktion, das verwendete Gerät/Betriebssystem/Browser und ggf. unterstützende Technologien (Screenreader etc.).

Durchsetzungsverfahren

Wenn du der Ansicht bist, dass gegen Vorgaben des BFSG (BaFG) verstoßen wird, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Die Behörde kann eine Stellungnahme anfordern und Maßnahmen zur Behebung empfehlen. Kommt das Unternehmen den Anforderungen weiterhin nicht nach, kann gemäß § 36 BaFG ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Im Extremfall drohen Geldstrafen von bis zu 80.000 €; Produkte können vom Markt genommen oder Dienstleistungen untersagt werden.

Unser Ziel ist es, etwaige Mängel freiwillig und zügig zu beheben.

Datum der Veröffentlichung & letzte Überprüfung

Veröffentlicht am:
Letzte Aktualisierung: (jährliche Überprüfung der Barrierefreiheit).